Wissenswertes zum Thema "Tierkrankenversicherung"
Infos zur Tierkrankenversicherung
Welche Arten von Tierkrankenversicherungen gibt es?
Im ärztlichen Versorgungsbereich gibt es zwei Möglichkeiten, sein Tier für den Ernstfall abzusichern: Eine Tierkrankenversicherung - die praktisch alles abdeckt - oder eine reine OP-Versicherung ausschließlich für Operationskosten.
Es gibt nur eine Hand voll Anbieter von Tierkrankenversicherungen und OP-Versicherungen auf dem Markt, die Unterschiede hingegen sind teilweise erheblich. Bei der Auswahl der richtigen Tierkrankenversicherung oder OP-Versicherung muss man viele Kriterien berücksichtigen.
Welche Kriterien sollten beachtet werden?
Das Eintrittsalter ist oft eingeschränkt. Hat man aber sein Tier einmal versichert, kann man den Versicherungsschutz der Tierkrankenversicherung oder OP-Versicherung ein Tierleben lang in Anspruch nehmen.
Die Wartezeit zur Inanspruchnahme der Tierkrankenversicherung oder OP-Versicherung liegt je nach Anbieter zwischen einem und drei Monaten ab dem beantragten Versicherungsbeginn. Die Wartezeit entfällt allerdings für die Behandlung von Unfällen.
Zu beachten ist auch die Begrenzung der Kostenübernahme pro Jahr, die in der Tierkrankenversicherung je nach Anbieter zwischen 250 € und 3.600 € liegt, in der reinen OP-Versicherung zwischen 1.500 € und 3.600 €. Für die Behandlung der Folgen von Verkehrsunfällen im öffentlichen Straßenverkehr und auch in der reinen OP-Versicherung bieten manche Anbieter Versicherungsschutz ohne Kostenbegrenzung. Bei manchen Anbietern erhöht sich die Kostenübernahme pro Jahr, sofern man die Krankenversicherung im vorherigen Versicherungsjahr nicht in Anspruch genommen hat. Teilweise sind auch Selbstbehalte und Entschädigungsgrenzen je Schadenfall vereinbart.
Der Tierarzt richtet sich nach der tierärztlichen Gebührenordnung, er darf aber bis zum dreifachen Satz für eine Behandlung berechnen. Je nach Versicherer wird der zwei- oder dreifache Satz bezahlt.
Die Wartezeit zur Inanspruchnahme der Tierkrankenversicherung oder OP-Versicherung liegt je nach Anbieter zwischen einem und drei Monaten ab dem beantragten Versicherungsbeginn. Die Wartezeit entfällt allerdings für die Behandlung von Unfällen.
Zu beachten ist auch die Begrenzung der Kostenübernahme pro Jahr, die in der Tierkrankenversicherung je nach Anbieter zwischen 250 € und 3.600 € liegt, in der reinen OP-Versicherung zwischen 1.500 € und 3.600 €. Für die Behandlung der Folgen von Verkehrsunfällen im öffentlichen Straßenverkehr und auch in der reinen OP-Versicherung bieten manche Anbieter Versicherungsschutz ohne Kostenbegrenzung. Bei manchen Anbietern erhöht sich die Kostenübernahme pro Jahr, sofern man die Krankenversicherung im vorherigen Versicherungsjahr nicht in Anspruch genommen hat. Teilweise sind auch Selbstbehalte und Entschädigungsgrenzen je Schadenfall vereinbart.
Der Tierarzt richtet sich nach der tierärztlichen Gebührenordnung, er darf aber bis zum dreifachen Satz für eine Behandlung berechnen. Je nach Versicherer wird der zwei- oder dreifache Satz bezahlt.
Wer ist in der Tierkrankenversicherung versichert?
Krankenversicherungen für Tiere können nur für Hunde, Katzen und Pferde abgeschlossen werden. Versichert ist immer das angegebene Tier. Wenn Sie z.B. zwei Hunde haben, braucht jeder Hund eine eigene Krankenversicherung. Aus diesem Grund wird bei Vertragsabschluss auch die Chipnummer oder die Tätowierungsnummer abgefragt.
Wie wird der Beitrag in der Tierkrankenversicherung berechnet?
Je nach Gesellschaft ist der Beitrag abhängig von Alter, Geschlecht, der Rasse, der Körpergröße und natürlich von der Tierart.
Was genau ist versichert?
Hier eine beispiehafte Aufstrellung möglicher - abhängig vom Tarif und Anbieter - Leistungen der Hundekrankenversicherung:
- Erstattung ohne Jahreslimit – wahlweise nach 1- oder 2-fachem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
- 100 % Erstattung in jedem Hundealter möglich
- Kostenerstattung fürambulante und stationäre Behandlung
- Vorbehandlung; Nachsorge; stationäre Unterbringung (jeweils unbegrenzt)
- Operation inkl. Kosten für Medikamente, Röntgenbilder, Verbandsmaterial
- Freie Tierklinik-/Tierarztwahl
- Unsere Hundekrankenversicherung gibt Ihnen 100 € Zuschuss/Jahr für Impfungen, Wurmkuren, Behandlungen von Ektoparasiten, Zahnsteinentfernung
- Erstattung von Chipkosten bis zu 25 €
- Kostenzuschuss bei Kastrationen
- Bei der Hundekrankenversicherung übernehmen wir alternative Tierarztbehandlungen wie Homöopathie/Akupunktur
- 6 Monate Auslandsschutz – europaweit
- Nur 30 Tage Wartezeit
- Verstirbt der Hund während der Narkose einer versicherten Operation bevor der Tierarzt mit dem Eingriff beginnt, werden die Kosten übernommen
- Für bestmögliche medizinische Behandlung: 5 % jährliche Beitragsanpassung ab dem 5. Geburtstag Ihres Hundes
Ob ambulante Tierarztbehandlung einer Wunde an der Pfote, Not-OP am Wochenende oder stationäre Behandlung nach einem chirurgischen Eingriff: Mit unserer Hundekrankenversicherung sichern Sie sich gegen die hohen Tierarztkosten bei Krankheit oder Unfall Ihres Lieblings ab. Dabei unterscheiden wir nicht nach Hunderasse, -größe oder -gewicht.
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